Sachkundige Person nach DIN 14095 / Sachkundenachweis


Die DIN 14095 regelt in ihrer aktuellen Fassung, daß Feuerwehrpläne alle 2 Jahre (oder nach jeder baulichen Änderung / Nutzungsänderung) durch eine sachkundige Person zu überprüfen sind.
Diese Sachkunde ist wichtig, da bei einer Plan-Revision bzw. Aktualisierung das Erkennen von neuen Gefahren und/ oder gebäudetechnischen Änderungen überwiegend in der Beurteilungsfähigkeit des Planverfassers liegt.
Es ist nicht davon auszugehen, daß der Betreiber eines Objektes einschätzen kann, welche Änderungen für den Feuerwehrplan relevant sind. Hier müssen von Seiten des Planerstellers die entsprechenden Punkte abgefragt bzw. hinterfragt werden.

Damit Sie sichergehen können, daß Sie mit uns den geeigneten Partner für die Erstellung und/ oder Aktualisierung Ihrer Feuerwehrpläne haben, sehen sich nachfolgend unseren Sachkundenachweis.


Auch hier ist uns der regionale Bezug wichtig, daher haben wir ein Seminar in Stuttgart ausgewählt und erfolgreich abgeschlossen.

Sachkundige Person nach DIN ISO 23601 / Sachkundenachweis



Die DIN und die Arbeitsstättenrichtlinien geben vor, wie Flucht- und Rettungspläne aussehen sollten und welche Symbole zu verwenden sind. Professionell erstellte Flucht- und Rettungspläne erleichtern den Personen und Rettungskräften die Orientierung im Gebäude und geben Hinweise zum Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen.


 

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